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   LSG Schleswig-Holstein, 11.02.2015 - L 5 KR 10/15 B ER   

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https://dejure.org/2015,2391
LSG Schleswig-Holstein, 11.02.2015 - L 5 KR 10/15 B ER (https://dejure.org/2015,2391)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11.02.2015 - L 5 KR 10/15 B ER (https://dejure.org/2015,2391)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11. Februar 2015 - L 5 KR 10/15 B ER (https://dejure.org/2015,2391)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 27 Abs 1 S 2 Nr 3 SGB 5, § 32 Abs 1 S 2 SGB 5, § 92 Abs 1 S 2 Nr 6 SGB 5, § 92 Abs 6 S 1 Nr 1 SGB 5, § 27 Abs 1 S 2 HeilMRL
    Krankenversicherung - Rechtswidrigkeit der Beschränkung der podologischen Leistungen in den Heilmittelrichtlinien auf an Diabetes mellitus Erkrankte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf podologische Fußpflege als Sachleistung; Ausschluss von Heilmitteln; Rechtsqualität von Heilmittel-Richtlinien

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2015, 425
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 26.01.2006 - B 3 KR 4/05 R

    Krankenversicherung - Dauermessung des Blutzuckerwertes bei Diabetespatienten als

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 11.02.2015 - L 5 KR 10/15
    Hierfür ist vielmehr eine generelle Fehlerhaftigkeit der Richtlinien, d. h. ein Verstoß einzelner Bestimmungen gegen höherrangiges Recht, erforderlich (BSG, Urteil vom 26. Januar 2006 - B 3 KR 4/05 R - = SozR 4-2500 § 37 Nr. 7).

    Denn ebenso wenig wie der Gemeinsame Bundesausschuss ermächtigt ist, den Begriff der Krankheit in § 27 Abs. 1 SGB V hinsichtlich seines Inhalts und seiner Grenzen zu bestimmen, ist er befugt, medizinisch notwendige Maßnahmen von der Leistungspflicht der Krankenkassen auszunehmen (für den Bereich der häuslichen Krankenpflege BSG, Urteil vom 26. Januar 2006 a. a. O.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2012 - L 1 KR 449/11

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 11.02.2015 - L 5 KR 10/15
    Auch das LSG Berlin-Brandenburg sieht darin zutreffend eine offenkundig sachwidrige Differenzierung mit der Folge, dass diese Einschränkung der Richtlinien als rechtswidrig anzusehen ist (vgl. hierzu auch Beschlüsse des LSG Nordrhein-Westfalen vom 5. Juni 2008 - L 16 B 20/08 KR ER - und vom 23. Februar 2012 - L 1 KR 449/11 NZB -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2008 - L 16 B 20/08

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 11.02.2015 - L 5 KR 10/15
    Auch das LSG Berlin-Brandenburg sieht darin zutreffend eine offenkundig sachwidrige Differenzierung mit der Folge, dass diese Einschränkung der Richtlinien als rechtswidrig anzusehen ist (vgl. hierzu auch Beschlüsse des LSG Nordrhein-Westfalen vom 5. Juni 2008 - L 16 B 20/08 KR ER - und vom 23. Februar 2012 - L 1 KR 449/11 NZB -).
  • BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 7/06 R

    Gemeinsamer Bundesausschuss - keine Verletzung der Rechte der Partner der

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 11.02.2015 - L 5 KR 10/15
    Dies folgt aus der zitierten Gesetzeslage nach §§ 32 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6, Abs. 6 Nr. 1 SGB V und der hierzu ergangenen Rechtsprechung des BSG (speziell zu den Heilmittelrichtlinien im Urteil vom 29. November 2006 - B 6 KA 7/06 R - = SozR 4-2500 § 125 Nr. 3).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.07.2014 - L 9 KR 54/11

    Podologische Leistungen - Multiple Sklerose - Gemeinsamer Bundesausschuss -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 11.02.2015 - L 5 KR 10/15
    Für eine unsachgemäße Differenzierung spricht zudem die im Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg vom 23. Juli 2014 (L 9 KR 54/11) zitierte vom Gericht veranlasste Stellungnahme des Gemeinsamen Bundesausschusses, wonach eine "Ausdehnung auf andere Indikationen von Seiten des BMG (Bundesministerium für Gesundheit) nicht gewünscht" gewesen sei.
  • LSG Schleswig-Holstein, 08.10.2009 - L 5 KR 50/08

    Anspruch auf Übernahme der Kosten für ein nicht zugelassenes Heilmittel

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 11.02.2015 - L 5 KR 10/15
    Nach der Rechtsprechung des BSG soll dadurch die zur Definition des Heilmittelbegriffs entwickelte Notwendigkeit einer Überwachung des nichtärztlichen Fachpersonals durch Ärzte ermöglicht werden (vgl. Urteil des Senats vom 8. Oktober 2009 - L 5 KR 50/08 -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.10.2017 - L 9 KR 299/16

    Versicherte mit eingewachsenem Zehnagel hat Anspruch auf Erstattung der Kosten

    Diese besondere Gefahrenlage rechtfertigt es aus Sicht des Senats, podologische Leistungen beim diabetischen Fußsyndrom einerseits und beim chronisch eingewachsenen Zehnagel andererseits ungleich zu behandeln (vgl. Urteil des Senats vom 23. Juli 2014, L 9 KR 54/11, zitiert nach juris, dort Rdnr. 42ff. [podologische Leistungen bei multipler Sklerose]; Sozialgericht Nürnberg, Urteil vom 10. Dezember 2015, S 11 KR 299/14, zitiert nach juris, dort Rdnr. 49 [Polyneuropathie]; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 11. Februar 2015, L 5 KR 10/15 B ER, zitiert nach juris, dort Rdnr. 12 [periphere arterielle Verschlusskrankheit]).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2019 - L 5 KR 198/18

    Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für selbst beschaffte

    Das Sozialgericht hat die Beteiligten in einem richterlichen Schreiben sowie in einem am 15.03.2017 durchgeführten Erörterungstermin auf die Entscheidungen des Landessozialgerichts Schleswig-Holstein vom 11.02.2015 - L 5 KR 10/15 ER - und des Sozialgerichts Nürnberg vom 10.12.2015 - S 11 KR 299/14 - hingewiesen.

    Die Richtlinien seien für die Gerichte dann nicht maßgeblich, wenn sie auf einer unrichtigen Auslegung höherrangigen Rechts beruhten oder ihr Inhalt sachlich unvertretbar sei (Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 16.12.1993 - 4 RK 5/92; SG Nürnberg, Urteil vom 10.12.2015 - S 11 KR 299/14 und LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 11.02.2015 - L 5 KR 10/15 ER).

  • LSG Schleswig-Holstein, 14.01.2016 - L 5 R 236/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliges Rechtsschutzverfahren -

    Nur wenn dies zur Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, d. h. wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar wären und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg in der Hauptsache spricht, weil dem Rechtsschutzsuchenden ein bestimmter Anspruch zusteht, ist ausnahmsweise die Vorwegnahme der Hauptsache, wie sie hier von dem Antragsteller begehrt wird, im vorläufigen Rechtsschutzverfahren zulässig (Beschluss des Senats vom 11. Februar 2015 - L 5 KR 10/15 B ER).
  • SG Münster, 28.02.2018 - S 13 KR 433/16
    Die Richtlinien sind für die Gerichte aber dann nicht maßgeblich, wenn sie auf einer unrichtigen Auslegung höherrangigem Recht beruhen oder ihr Inhalt sachlich unvertretbar ist (BSGE 73, 271 ff., ebenso SG Nürnberg, Urteil vom 10.12.2015 - S 13 KR 299/14, sowie im Ergebnis LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 11.02.2015 - L 5 KR 10/15 DER -).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.07.2015 - L 5 KR 1791/14
    Die Richtlinien-Ermächtigung in §§ 32 Abs. 1 Satz 2, Abs. 1a Satz 2 bzw. 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 SGB V berechtigt den Gemeinsame Bundesausschuss aber nicht dazu, durch (untergesetzliches) Richtlinienrecht gem. § 27 Abs. 1 SGB V medizinisch notwendige Behandlungsmaßnahmen von der Leistungspflicht der Krankenkassen auszunehmen (vgl. auch etwa LSG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 11.02.2015, - L 5 KR 10/15 B ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2015 - L 1 KR 71/15
    Wenn auch andere Erkrankungen als das diabetische Fußsyndrom die gleichen Schäden verursachen können, die zur Indikation podologischer Therapie führen, lassen sich keine überzeugenden Sachgründe dafür erkennen, warum Maßnahmen der podologischen Therapie nach den Heilmittelrichtlinien allein bei Schädigungen am Fuß infolge der Diabetes mellitus verordnungsfähig und bei anderen Erkrankungen mit gleichen Symptomen ausgeschlossen sind (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. Juli 2014 - L 9 KR 54/11; LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 11. Februar 2015 - L 5 KR 10/15 B ER).
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